IT-Datenschutz

einfach. sicherer.

Datenschutz

„Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) im Mai 2018, existieren einheitliche gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die EU stellt damit neue Standards, um den Schutz personenbezogener Daten international zu gewährleisten.

Trotz der umfangreichen Kritik am gesamten Thema „Datenschutz“ ist die Implementierung der gesetzlichen Vorgaben praxisnah und synergietragend möglich. Der Schutz personenbezogener Daten steht nicht isoliert dar, es gibt Überschneidungen und Berührungspunkte zu den Themenbereichen Datensicherheit und dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zusätzlich treten in den letzten Jahren gehäuft Bedrohungssituationen durch Schadsoftware, Sicherheitslücken und gezielten Cyberattacken auf. Wie im richtigen Leben gilt: „Prävention schlägt Behandlung“!

Der ext. Datenschutzbeauftragte hat als Außenstehender einen „neutralen Blick“ auf Ihr Unternehmen und deren Abläufe, er verfügt über branchenübergreifende Erfahrung. Aufgrund dieser Besonderheit kann er Empfehlungen und Lösungsansätze bereitstellen, die einem betriebseigenen Datenschutzbeauftragten fehlen können. Sie sehen, es gibt gute Gründe, sich für einen ext. Datenschutzbeauftragten gepaart mit der Expertise eines IT-Systemhauses zu entscheiden.

Aufgrund der kurzen Kommunikationswege und dem Fachwissen aus einer Hand können gleich mehrere Probleme angegangen werden!“

Alexander Schulz
– interner und externer Datenschutzbeauftragter –

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